Definition zur Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung versichert über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus bestimmte Gefahren, die durch die Benutzung oder Nichtnutzung des Fahrzeugs entstehen können, ohne dass Sie selber einen aktiven Einfluss auf das Schadensereignis haben.

Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung versichert?

Ein Versicherungsfall tritt immer dann ein, wenn ein versichertes Risiko eine Beschädigung, ein Abhandenkommen oder sogar eine komplette Zerstörung bei dem Auto verursacht. Die Teilkaskoversicherung sichert dabei hauptsächlich folgende Risiken ab:

Standardleistungen

  • Blitzschlag, Brand, Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Glasbruch (auch Steinschlag)
  • Hagel, Sturm, Überschwemmung
  • Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Marderbiss an Kabeln/Schläuchen
  • Zusammenstoß mit Haarwild

Optionale Zusatzleistungen

  • Folgeschäden durch Kurzschluss
  • Folgeschäden durch Marderbiss
  • Mietwagen als Fahrzeugersatz
  • Neupreisentschädigung
  • Parkschadenschutz
  • Verzicht auf Abzug Neu-für-Alt
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Mit einem Kfz-Versicherungsrechner können Sie die Leistungen in der Teilkaskoversicherung auf Wunsch anpassen, erhöhen und vergleichen. So können Sie zum Beispiel den Versicherungsschutz für Unfälle mit Haarwild erweitern, so dass Unfälle auch mit allen anderen Tieren mitversichert sind.

Ausschlüsse in der Teilkaskoversicherung

Es gibt Situationen, in denen die Teilkaskoversicherung keine Leistungen erbringt. In der Regel sind solche Risiken ausgeschlossen, die durch höhere Gewalt oder durch ein Fehlverhalten des Fahrers entstehen.

Nicht versichert

  • Diebstahl des Autos durch Verwandte
  • Vorsätzliche Verursachung eines Schadens
  • Teilnahme an Autorennen
  • Kernenergie, Kriegsereignisse und innere Unruhen
  • Trunkenheit und bewusstseinsverändernde Mittel
  • Verschleißreparaturen

Statistik zu Schäden in der Teilkasko

Wofür kommt die Teilkaskoversicherung in der Praxis am häufigsten auf? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertet die gemeldeten Kaskoschäden regelmäßig aus. Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, wie sich die Teilkaskoschäden nach Schadenart, Anzahl und ausgezahlter Leistung verteilen - die jährlich neu veröffentlichten GDV-Zahlen können je nach Erhebungsjahr abweichen.

Teilkaskoschäden Statistik 2016
Art des Kaskoschadens Anzahl der Teilkaskoschäden Gezahlte Leistung in Mio. Euro
Glasbruch 2.175.000 1.184
Wildschäden 264.000 682
Sturm, Hagel, Blitz 248.000 510
Marderbisse 205.000 66
Teilentwendung (Radio, Navi etc.) 106.000 219

Gibt es Schadenfreiheitsklassen in der Teilkasko?

Schadenfreiheitsklassen sind dafür da, um vorsichtige Fahrer mit günstigen Versicherungsbeiträgen zu belohnen. Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen. Das liegt vor allem daran, dass der Schadenverlauf schwer beeinflussbar ist. Teilkaskoschäden sind durch vorsichtiges Fahren nur in Ausnahmefällen vermeidbar. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse oder ein Schadenfreiheitsrabatt, der in die Berechnung der Teilkaskoversicherung mit einfließen könnte, gibt es somit auch nicht. Kommt es zu einem Versicherungsfall in der Teilkasko, bleibt der aktuelle Versicherungsbeitrag gleich. Muss die Kfz-Versicherung zum Beispiel einen entstandenen Schaden aufgrund eines Brandes oder Glasbruchs erstatten, erfolgt im darauf folgenden Jahr keine Erhöhung des Beitrags.

Gut zu wissen: In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Das bedeutet: Ein Schadensfall hat keine Auswirkung auf Ihren Beitrag im Folgejahr.

Wie können Sie die Kosten senken?

Der Beitrag der Teilkaskoversicherung macht nur einen geringen Teil vom Gesamtbeitrag der Kfz-Versicherung aus. Wenn Sie den Versicherungsbeitrag in der Teilkasko dennoch verringern möchten, gibt es vor allem einen wirksamen Hebel: den Einschluss einer Selbstbeteiligung. Damit wird der Versicherungsbeitrag für Ihr Auto spürbar günstiger. Im Versicherungsfall müssen Sie dann für einen Teil des entstandenen Schadens selbst aufkommen, jedoch höchstens bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung. Vereinbaren Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro und das Auto wird nachts gestohlen, wird dieser Betrag bei der Erstattung abgezogen. Beläuft sich der Diebstahlschaden etwa auf 10.000 Euro, tragen Sie 150 Euro selbst und die Autoversicherung kommt für die restlichen 9.850 Euro auf. Eine Selbstbeteiligung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sehr selten Leistungen von der Versicherung in Anspruch nehmen. Nach mehreren Jahren haben Sie durch die günstigeren Versicherungskosten bereits weitaus mehr Geld eingespart als Sie im Schadensfall zahlen müssten. Oft rentiert sich der Eigenanteil schon nach dem zweiten oder dritten Versicherungsjahr.

Häufig gestellte Fragen zur Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Fahrzeugen, die noch einen gewissen Wert haben. Die Kosten sind vergleichsweise gering, und der Schutz gegen Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss und Naturgefahren kann im Schadensfall viel Geld sparen.

Die Kosten für die Teilkasko machen nur einen kleinen Teil des Gesamtbeitrags aus. Sie können den Beitrag zusätzlich senken, indem Sie eine Selbstbeteiligung von z.B. 150 Euro vereinbaren. Oft rentiert sich dieser Eigenanteil bereits nach 2-3 Jahren.

Nein, in der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Das bedeutet, dass ein Schadensfall keine Beitragserhöhung im Folgejahr nach sich zieht. Ihr Beitrag bleibt gleich.

Die Teilkasko versichert Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben (z.B. Diebstahl, Naturgefahren, Glasbruch). Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus. Die Vollkasko schließt immer auch die Teilkaskoleistungen mit ein.

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