Definition zur Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung versichert über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus bestimmte Gefahren, die durch die Benutzung oder Nichtnutzung des Fahrzeugs entstehen können, ohne dass Sie selber einen aktiven Einfluss auf das Schadensereignis haben.
Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung versichert?
Ein Versicherungsfall tritt immer dann ein, wenn ein versichertes Risiko eine Beschädigung, ein Abhandenkommen oder sogar eine komplette Zerstörung bei dem Auto verursacht. Die Teilkaskoversicherung sichert dabei hauptsächlich folgende Risiken ab:
Standardleistungen
- Blitzschlag, Brand, Explosion
- Diebstahl und Raub
- Glasbruch (auch Steinschlag)
- Hagel, Sturm, Überschwemmung
- Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Marderbiss an Kabeln/Schläuchen
- Zusammenstoß mit Haarwild
Optionale Zusatzleistungen
- Folgeschäden durch Kurzschluss
- Folgeschäden durch Marderbiss
- Mietwagen als Fahrzeugersatz
- Neupreisentschädigung
- Parkschadenschutz
- Verzicht auf Abzug Neu-für-Alt
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Mit einem Kfz-Versicherungsrechner können Sie die Leistungen in der Teilkaskoversicherung auf Wunsch anpassen, erhöhen und vergleichen. So können Sie zum Beispiel den Versicherungsschutz für Unfälle mit Haarwild erweitern, so dass Unfälle auch mit allen anderen Tieren mitversichert sind.
Ausschlüsse in der Teilkaskoversicherung
Es gibt Situationen, in denen die Teilkaskoversicherung keine Leistungen erbringt. In der Regel sind solche Risiken ausgeschlossen, die durch höhere Gewalt oder durch ein Fehlverhalten des Fahrers entstehen.
Nicht versichert
- Diebstahl des Autos durch Verwandte
- Vorsätzliche Verursachung eines Schadens
- Teilnahme an Autorennen
- Kernenergie, Kriegsereignisse und innere Unruhen
- Trunkenheit und bewusstseinsverändernde Mittel
- Verschleißreparaturen
Statistik zu Schäden in der Teilkasko
Was zahlt die Teilkaskoversicherung überhaupt an die Versicherungsnehmer aus? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat hierzu eine Statistik zu dem Jahr 2016 veröffentlicht. Darin ist die Art des Kaskoschadens, sowie die Höhe der Leistung und die Anzahl der Schäden ersichtlich.
| Art des Kaskoschadens | Anzahl der Teilkaskoschäden | Gezahlte Leistung in Mio. Euro |
|---|---|---|
| Glasbruch | 2.175.000 | 1.184 |
| Wildschäden | 264.000 | 682 |
| Sturm, Hagel, Blitz | 248.000 | 510 |
| Marderbisse | 205.000 | 66 |
| Teilentwendung (Radio, Navi etc.) | 106.000 | 219 |
Gibt es Schadenfreiheitsklassen in der Teilkasko?
Schadenfreiheitsklassen sind dafür da, um vorsichtige Fahrer mit günstigen Versicherungsbeiträgen zu belohnen. Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen. Das liegt vor allem daran, dass der Schadenverlauf schwer beeinflussbar ist. Teilkaskoschäden sind durch vorsichtiges Fahren nur in Ausnahmefällen vermeidbar. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse oder ein Schadenfreiheitsrabatt, der in die Berechnung der Teilkaskoversicherung mit einfließen könnte, gibt es somit auch nicht. Kommt es zu einem Versicherungsfall in der Teilkasko, bleibt der aktuelle Versicherungsbeitrag gleich. Muss die Kfz-Versicherung zum Beispiel einen entstandenen Schaden aufgrund eines Brandes oder Glasbruchs erstatten, erfolgt im darauf folgenden Jahr keine Erhöhung des Beitrags.
Gut zu wissen: In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Das bedeutet: Ein Schadensfall hat keine Auswirkung auf Ihren Beitrag im Folgejahr.
Wie können Sie die Kosten senken?
Der Beitrag der Teilkaskoversicherung macht nur einen geringen Teil vom Gesamtbeitrag der Kfz-Versicherung aus. Wenn Sie den Versicherungsbeitrag in der Teilkasko dennoch verringern möchten, haben Sie die folgenden Möglichkeit. Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung wird der Versicherungsbeitrag für Ihr Auto wesentlich günstiger. Im Versicherungsfall müssen Sie dann für einen Teil des entstandenen Schadens selbst aufkommen, jedoch maximal bis zu der vereinbarten Selbstbeteiligung. Vereinbaren Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro pro Jahr und das Auto wird von einem Dieb in der Nacht gestohlen, wird die Selbstbeteiligung bei der Berechnung der Erstattungshöhe abgezogen. Der Schaden des Diebstahls beläuft sich beispielsweise auf 10.000,- Euro. Sie müssen nun 150,- Euro selber bezahlen. Für die restlichen 9.850,- Euro kommt die Autoversicherung auf. Eine Selbstbeteiligung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sehr selten Leistungen von der Versicherung in Anspruch nehmen. Nach mehreren Jahren haben Sie durch die günstigeren Versicherungskosten bereits weitaus mehr Geld eingespart als Sie im Schadensfall zahlen müssten. Oft rentiert sich der Eigenanteil schon nach dem zweiten oder dritten Versicherungsjahr.
Häufig gestellte Fragen zur Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Fahrzeugen, die noch einen gewissen Wert haben. Die Kosten sind vergleichsweise gering, und der Schutz gegen Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss und Naturgefahren kann im Schadensfall viel Geld sparen.
Die Kosten für die Teilkasko machen nur einen kleinen Teil des Gesamtbeitrags aus. Sie können den Beitrag zusätzlich senken, indem Sie eine Selbstbeteiligung von z.B. 150 Euro vereinbaren. Oft rentiert sich dieser Eigenanteil bereits nach 2-3 Jahren.
Nein, in der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Das bedeutet, dass ein Schadensfall keine Beitragserhöhung im Folgejahr nach sich zieht. Ihr Beitrag bleibt gleich.
Die Teilkasko versichert Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben (z.B. Diebstahl, Naturgefahren, Glasbruch). Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus. Die Vollkasko schließt immer auch die Teilkaskoleistungen mit ein.