Wie funktioniert die erstmalige Einstufung?
Die Haftpflichtversicherung für Ihr Auto ist die Grundlage für eine erlaubte Fahrzeugnutzung auf öffentlichen Straßen. Aus diesem Grund ist diese Versicherungsart immer in der Deckung eingeschlossen. Je nach Dauer der bereits gefahrenen Jahre und der Anzahl verursachter Unfälle, werden Sie in die entsprechende Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die aktuell bestehende Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die erstmalige Einstufung der Vollkaskoversicherung ausschlaggebend. Demnach gliedert Sie die Kfz-Versicherung in dieselbe Rabattstufe wie die Haftpflichtversicherung ein, wenn Sie den Vollkaskoschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Vertrag einschließen. Befinden Sie sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel in der SF-Klasse 5, können Sie bei einem nachträglichen Abschluss der Vollkaskoversicherung auch in die SF-Klasse 5 eingestuft werden. Das Gleiche gilt für den erstmaligen Einschluss der Vollkasko eines gekauften Fahrzeugs nach der Kfz-Zulassung. Berechnen Sie über unseren Vergleichsrechner die Kosten für den Haftpflichtschutz mit Vollkasko! Die Einstufung der richtigen Schadenfreiheitsklasse wird dabei automatisch übernommen. Ihren Wunschtarif können Sie dann nach dem Online-Versicherungscheck direkt beantragen:
Tipp: Bei erstmaligem Einschluss der Vollkasko wird die SF-Klasse Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen. Wenn Sie bereits in SF 5 bei der Haftpflicht sind, starten Sie auch in der Vollkasko direkt in SF 5.
Übernahme von Schadenfreiheitsklassen
Bei einer Ersteinstufung der Vollkaskoversicherung ist also der Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung von Bedeutung. Anders ist es geregelt, wenn Sie eine bessere Rabatteinstufung von einem Vorvertrag übertragen möchten. In der Kfz-Versicherung ist es Ihnen nämlich möglich, die Schadenfreiheitsrabatte von einem vorherigen Vertrag zu übernehmen. Führen Sie eine solche Übernahme durch, beeinflusst dies auch die Einstufung der Vollkaskoversicherung. Bei der Rabattübernahme von einem anderen Auto ist es üblich, dass hierbei die tatsächliche Einstufung der Vollkaskoversicherung entscheidend ist. Sofern Sie keine Versicherungsleistungen aufgrund von Schadensfällen genutzt haben, befinden Sie sich im Normalfall in derselben SF-Klasse wie die Haftpflichtversicherung. Wenn Sie bereits Vollkaskoleistungen in der Vergangenheit nutzen mussten, befinden Sie sich möglicherweise in einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse. Sie müssen dann die Schadenfreiheitsklasse nehmen, die Ihre Vorversicherung der neuen Kfz-Versicherung bestätigt. Welcher Rabattsatz mit der jeweiligen Stufe verbunden ist, zeigt die SF-Klassen-Tabelle im Überblick.
Hinweis: Haben Sie in der Vergangenheit Vollkaskoleistungen in Anspruch genommen, kann Ihre Vollkasko-SF-Klasse niedriger sein als die der Haftpflicht. In diesem Fall gilt bei einer Übernahme die tatsächliche Vollkasko-Einstufung.
Häufig gestellte Fragen zur Vollkasko-Einstufung
Bei erstmaligem Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird Ihre aktuelle SF-Klasse aus der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Sind Sie dort z. B. in SF 5, starten Sie auch in der Vollkasko in SF 5.
Ja, bei einem Fahrzeugwechsel oder Versicherungswechsel können Sie die SF-Klasse der Vollkaskoversicherung vom Vorvertrag übernehmen. Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Einstufung der Vollkasko, nicht die der Haftpflicht.
Nicht unbedingt. Wenn Sie einen Vollkaskoschaden hatten, aber keinen Haftpflichtschaden, kann die Vollkasko-SF-Klasse niedriger sein. Im Normalfall, wenn kein Schaden vorlag, stimmen beide überein.