Ab wann gilt die vorläufige Deckung?
Ein gültiger Versicherungsvertrag kommt immer dann zustande, wenn die Sachversicherung eine Annahmebestätigung oder den Versicherungsschein an den Versicherten geschickt hat. Nach Erhalt der Vertragsbestätigung beginnt der volle Versicherungsschutz zu laufen. Frühestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn und nach Bezahlung des ersten Beitrags oder ab Angabe Ihrer Bankverbindung im Antrag. Bevor die volle Deckung in Kraft tritt, hat jeder Versicherungsnehmer einen vorläufigen Versicherungsschutz. Ein vorläufiger Schutz bietet dem Auto eine Absicherung zwischen dem Zeitpunkt der Autozulassung und dem tatsächlichen Vertragsbeginn. Generell wird dafür eine Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer ausgehändigt. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden und infolgedessen im Straßenverkehr gebrauchen. Wenn Sie als Autofahrer Ihr Kfz zulassen möchten oder schon zugelassen haben, beginnt die vorläufige Deckung sofort nach Erhalt der elektronischen Versicherungsbestätigung oder nach Zusendung einer Annahmebestätigung beziehungsweise des Versicherungsscheins. Ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn wird dann der volle Schutz wirksam.
Tipp: Die vorläufige Deckung beginnt sofort mit Erhalt der eVB-Nummer. Sie können Ihr Auto also direkt bei der Zulassungsstelle anmelden und sicher im Straßenverkehr nutzen.
Welche Leistungen sind verfügbar?
Ein vorläufiger Versicherungsschutz kann je nach Versicherungsanbieter unterschiedliche Leistungen erbringen. Eine Grundleistung ist jedoch die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Durch die Haftpflichtversicherung sind Schäden abgesichert, die einem Dritten im Straßenverkehr schuldhaft zugefügt werden. Standardmäßig sind zudem oft Leistungen des Kfz-Schutzbriefes mitversichert, wodurch der Versicherte zusätzliche Kundendienste wie Pannen- und Abschlepphilfe im Versicherungsfall in Anspruch nehmen kann. Ein Großteil der Versicherer bietet neben dem Grundschutz auch die Leistungen der Kaskoversicherungen an. Der Einschluss der Teil- und Vollkaskoversicherung bei der vorläufigen Deckung gilt auch 2026 vor allem dann, wenn Sie diesen Schutz im Hauptvertrag mit eingeschlossen haben. Häufig müssen Sie jedoch damit rechnen, dass im vorläufigen Kaskoschutz eine Selbstbeteiligung in der jeweils vereinbarten Höhe greift.
Haftpflicht
Immer im vorläufigen Schutz enthalten
Schutzbrief
Oft standardmäßig mitversichert
Kaskoversicherung
Wenn im Vertrag eingeschlossen
Wann besteht kein vorläufiger Versicherungsschutz?
Ein vorläufiger Versicherungsschutz dient der Sicherung von Unfällen vor dem eigentlichen Wirksamwerden des Versicherungsvertrags. Sowohl die Kfz-Versicherung als auch der Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, den Schutz jederzeit zu kündigen und somit für die Zukunft aufzulösen. Die Nutzung des Autos im Straßenverkehr kann dann bei einer fehlenden Deckung allerdings untersagt werden. Spricht der Autoversicherer die Kündigung aus, wird die Vertragsauflösung deshalb erst nach einer Frist von zwei Wochen wirksam. Die vorläufige Deckungszusage wird außerdem dann beendet, wenn der Kfz-Versicherungsvertrag von dem Versicherungsnehmer nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) widerrufen wurde. Der Widerruf muss dabei innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss bei der Autoversicherung schriftlich und unterschrieben eingegangen sein. Einen weiteren Ausschluss für die vorläufige Deckungszusage gibt es, wenn der Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft ordentlich zustande gekommen ist, aber der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nach Ablauf der Fälligkeit nicht gezahlt hat. Damit der vorangehende Schutz nicht erlischt, sollten Sie daher an die rechtzeitige Zahlung des Versicherungsbeitrags denken. Die Zahlungsfrist beträgt bei der Kfz-Versicherung 14 Tage ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Sofern der Versicherungsschein erst nach dem Versicherungsbeginn eingeht, beginnt die Frist erst ab Zugang der Bescheinigung zu laufen.
Hinweis: Zahlen Sie den ersten Versicherungsbeitrag innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn, da der vorläufige Schutz sonst erlöschen kann. Ohne gültige Deckung dürfen Sie Ihr Auto nicht im Straßenverkehr nutzen.
Häufig gestellte Fragen zur vorläufigen Deckung
Die vorläufige Deckung schützt Sie in der Zeit zwischen Erhalt der eVB-Nummer und dem tatsächlichen Vertragsbeginn. Der volle Versicherungsschutz beginnt erst nach der Vertragsbestätigung und Zahlung des ersten Beitrags.
Die vorläufige Deckung gilt ab Erhalt der eVB-Nummer bis zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Sie kann jedoch erlöschen, wenn der Vertrag widerrufen wird, die Versicherung kündigt oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Das hängt vom Versicherer ab. Viele bieten auch Teilkasko und Vollkasko im vorläufigen Schutz an, sofern diese im Vertrag eingeschlossen sind. Oft gilt dabei jedoch eine kleine Selbstbeteiligung.