Wiederzulassung Kfz: Alle Informationen auf einen Blick
Besitzer/innen eines stillgelegten Fahrzeuges können innerhalb einer siebenjährigen Frist eine Wiederzulassung Kfz beantragen. Sie können auf diese Weise ohne großen Aufwand ihr ungenutztes Auto erneut auf den öffentlichen Straßen fahren. Bei Versicherungscheck erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, wie der Antragsprozess abläuft und was bzgl. der Kfz Versicherung beachtet werden muss.
Was ist eine Wiederzulassung Kfz?
Die Wiederzulassung Kfz ist ein Antrag zur erneuten Nutzung eines stillgelegten Fahrzeuges. Der entsprechende Antrag muss bei der zuständigen Kfz Zulassungsstelle eingereicht werden. Genehmigt die Zulassungsstelle den Antrag, so kann das zuvor stillgelegte Fahrzeug erneut auf den öffentlichen Straßen gefahren werden.
Ist eine Wiederzulassung Kfz notwendig? Fahrzeugbesitzer/innen, die ihr Fahrzeug abmelden, dürfen diese im entsprechenden Zeitraum nicht nutzen. Grund dafür ist, dass das Fahrzeug zum einen nicht gemeldet und zum anderen nicht versichert ist. Möchte der/die Besitzer/in das Fahrzeug erneut nutzen, so muss er/sie unbedingt eine Wiederzulassung Kfz beantragen.
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Kann man ein stillgelegtes Auto wieder anmelden?
Fahrzeugbesitzer/innen, die zeitweilig ihr Fahrzeug nicht nutzen, haben die Möglichkeit, dieses Stilllegen zu lassen. Auf diese Weise sparen sie nicht nur an der Kfz-Steuer, sondern auch an der entsprechenden Versicherung. Möchten sie das Fahrzeug erneut fahren, so müssen sie allerdings eine Wiederzulassung Kfz beantragen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Fahrzeughalter/in: Das betroffene Fahrzeug kann nur für die Person wiederzugelassen werden, die das Fahrzeug ursprünglich abgemeldet hat. Eine Wiederzulassung Kfz mit Halterwechsel ist deutlich aufwendiger.
- Wohnsitz: Der/die Fahrzeughalter/in muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Frist: Fahrzeugbesitzer/innen haben nach der Abmeldung insgesamt sieben Jahre Zeit, eine Wiederzulassung Kfz für ihr Fahrzeug zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Wiederzulassungsprozess deutlich aufwendiger.
- Dokumente: Für die Wiederzulassung Kfz müssen alle wichtigen Dokumente vorliegen. Hierzu gehören z.B. der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein.
Wie kann man ein stillgelegtes Auto wieder anmelden?
Personen, die die vorab aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können ihr stillgelegtes Auto problemlos wieder anmelden. Hierfür müssen sie sich an die zuständige Kfz Zulassungsbehörde wenden und die entsprechenden Nachweise einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeugbesitzer/in
- Fahrzeugschein (auch: Zulassungsbescheinigung I) mit Außerbetriebsetzungsvermerk
- Fahrzeugbrief (auch: Zulassungsbescheinigung II)
- TÜV-Papiere und Hauptuntersuchungsbericht (nicht älter als drei Jahre)
- Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
- SEPA- Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Was tun, wenn nicht alle Unterlagen vorhanden sind? Für die Wiederzulassung Kfz müssen die soeben aufgezählten Dokumente vorhanden sein. Andernfalls wird der Antrag von der Zulassungsbehörde abgelehnt. Sollte Dokumente daher nicht vorhanden sein, sollte die betroffene Person diese vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Hierfür erhebt die Behörde in der Regel ein kleines Entgelt.
Nachdem der/die Fahrzeughalter/in alle Dokumente gesammelt hat, kann er/sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde vereinbaren. Am Tag des Termin reicht die Person die Nachweise bei der Behörde ein und zahlt die Wiederzulassungsgebühr von 12,40 €. Die Zulassungsbehörde prüft die Dokumente und meldet das Fahrzeug erneut an. Ab diesem Zeitpunkt kann das Kfz wieder auf den öffentlichen Straßen fahren.
Wichtig! Der Antrag auf die Wiederzulassung Kfz muss in der Regel von dem/der Fahrzeughalter/in selber gestellt werden. Ist der/die Fahrzeughalter/in am Tag des Termins jedoch verhindert, so kann eine Person mit Vollmacht beauftragt werden, um den Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen. Diese Person benötigt hierfür eine Kopie des Ausweises des/der Fahrzeughalter/in.
Was passiert mit der Versicherung bei einer Wiederzulassung Kfz?
Bei der Wiederzulassung Kfz kann die bisherige Sachversicherung erneut wirksam werden. Hierfür muss der/die Fahrzeughalter/in die Versicherung über die Wiederzulassung informieren und die ausgehändigte eVB-Nummer nutzen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen neuen Versicherungstarif zu beantragen – vorausgesetzt die betroffene Person hat im Zuge der Abmeldung des Autos die Versicherung ordentlich gekündigt.
Der Versicherungsvertrag für ein Kraftfahrzeug hat immer eine Laufzeit von einem Jahr und muss grundsätzlich gekündigt werden, wenn das Vertragsverhältnis nicht mehr aufrechterhalten werden soll. Sollte eine solche fristgerechte Kündigung nicht eingereicht worden sein, kann die vorangegangene Versicherung auf eine Fortführung des Vertrages bei einer Wiederzulassung bestehen.
Melden der/die Fahrzeughalter/in das Kfz ab, ohne die Kfz-Versicherung zu kündigen, erlischt die Versicherung nicht automatisch. Der Vertrag wird dabei vielmehr in einen beitragsfreien Vertrag umgewandelt.
Ausnahme! Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn die Abmeldung des Fahrzeugs länger als 18 Monate her ist. Erfolgt erst nach diesem Zeitpunkt die Wiederzulassung Kfz, kann die Person problemlos den Anbieter und den Tarif wechseln, ohne dass es einer Kündigung der alten Kfz-Versicherung bedarf.
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