Was ist eine Wiederzulassung Kfz?

Die Wiederzulassung Kfz ist ein Antrag zur erneuten Nutzung eines stillgelegten Fahrzeuges. Der entsprechende Antrag muss bei der zuständigen Kfz Zulassungsstelle eingereicht werden. Genehmigt die Zulassungsstelle den Antrag, so kann das zuvor stillgelegte Fahrzeug erneut auf den öffentlichen Straßen gefahren werden.

Ist eine Wiederzulassung Kfz notwendig? Fahrzeugbesitzer/innen, die ihr Fahrzeug abmelden, dürfen diese im entsprechenden Zeitraum nicht nutzen. Grund dafür ist, dass das Fahrzeug zum einen nicht gemeldet und zum anderen nicht versichert ist. Möchte der/die Besitzer/in das Fahrzeug erneut nutzen, so muss er/sie unbedingt eine Wiederzulassung Kfz beantragen.

Kann man ein stillgelegtes Auto wieder anmelden?

Fahrzeugbesitzer/innen, die zeitweilig ihr Fahrzeug nicht nutzen, haben die Möglichkeit, dieses Stilllegen zu lassen. Auf diese Weise sparen sie nicht nur an der Kfz-Steuer, sondern auch an der entsprechenden Versicherung. Möchten sie das Fahrzeug erneut fahren, so müssen sie allerdings eine Wiederzulassung Kfz beantragen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

Voraussetzungen für die Wiederzulassung

1
Fahrzeughalter/in

Sie müssen der/die eingetragene Halter/in des Fahrzeugs sein.

2
Wohnsitz

Ein fester Wohnsitz im Bezirk der zuständigen Zulassungsstelle ist erforderlich.

3
Frist

Die Wiederzulassung muss innerhalb von 7 Jahren nach der Abmeldung erfolgen.

4
Dokumente

Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig vorhanden sein.

Wie kann man ein stillgelegtes Auto wieder anmelden?

Personen, die die vorab aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können ihr stillgelegtes Auto problemlos wieder anmelden. Hierfür müssen sie sich an die zuständige Kfz Zulassungsbehörde wenden und die entsprechenden Nachweise einreichen:

Erforderliche Dokumente für die Wiederzulassung
Dokument Hinweis
Personalausweis oder Reisepass Des/der Fahrzeugbesitzer/in
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) Mit Außerbetriebsetzungsvermerk
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) Original erforderlich
TÜV-Papiere und HU-Bericht Nicht älter als drei Jahre
Kennzeichenschilder Falls vorhanden
SEPA-Lastschriftmandat Zum Einzug der Kfz-Steuer
Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung eVB-Nummer

Was tun, wenn nicht alle Unterlagen vorhanden sind? Für die Wiederzulassung Kfz müssen die soeben aufgezählten Dokumente vorliegen, andernfalls wird der Antrag von der Zulassungsbehörde abgelehnt. Fehlt ein Dokument, sollte die betroffene Person dieses vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle nachbeantragen. Hierfür erhebt die Behörde in der Regel ein kleines Entgelt.

Nachdem der/die Fahrzeughalter/in alle Dokumente gesammelt hat, kann er/sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde vereinbaren. Am Tag des Termins reicht die Person die Nachweise bei der Behörde ein und zahlt die Wiederzulassungsgebühr. Diese ist bundesweit nach der Gebührenordnung festgelegt und liegt seit Jahren bei 12,40 €; auch 2026 wird dieser Betrag bei einer einfachen Wiederzulassung fällig. Die Zulassungsbehörde prüft die Dokumente und meldet das Fahrzeug erneut an. Ab diesem Zeitpunkt darf das Kfz wieder auf den öffentlichen Straßen gefahren werden.

Wichtig: Der Antrag auf die Wiederzulassung Kfz muss in der Regel von dem/der Fahrzeughalter/in selber gestellt werden. Ist der/die Fahrzeughalter/in am Tag des Termins verhindert, so kann eine Person mit Vollmacht beauftragt werden. Diese Person benötigt hierfür eine Kopie des Ausweises des/der Fahrzeughalter/in.

Was passiert mit der Versicherung bei einer Wiederzulassung Kfz?

Bei der Wiederzulassung Kfz kann die bisherige Sachversicherung erneut wirksam werden. Hierfür muss der/die Fahrzeughalter/in die Versicherung über die Wiederzulassung informieren und die ausgehändigte eVB-Nummer nutzen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen neuen Versicherungstarif zu beantragen — vorausgesetzt die betroffene Person hat im Zuge der Abmeldung des Autos die Versicherung ordentlich gekündigt.

Der Versicherungsvertrag für ein Kraftfahrzeug hat immer eine Laufzeit von einem Jahr und muss grundsätzlich gekündigt werden, wenn das Vertragsverhältnis nicht mehr aufrechterhalten werden soll. Sollte eine solche fristgerechte Kündigung nicht eingereicht worden sein, kann die vorangegangene Versicherung auf eine Fortführung des Vertrages bei einer Wiederzulassung bestehen.

Melden der/die Fahrzeughalter/in das Kfz ab, ohne die Kfz-Versicherung zu kündigen, erlischt die Versicherung nicht automatisch. Der Vertrag wird dabei vielmehr in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgewandelt. Diese hält den Versicherungsschutz für das stillgelegte Fahrzeug ruhend bereit, sodass die Wiederzulassung später ohne neuen Vertragsabschluss möglich ist.

Ausnahme: Wenn die Abmeldung des Fahrzeugs länger als 18 Monate her ist, kann die Person problemlos den Anbieter und den Tarif wechseln, ohne dass es einer Kündigung der alten Kfz-Versicherung bedarf.

Häufig gestellte Fragen zur Wiederzulassung Kfz

Ein Fahrzeug kann maximal 7 Jahre stillgelegt bleiben. Nach Ablauf dieser Frist ist eine vereinfachte Wiederzulassung nicht mehr möglich und es muss eine vollständige Neuzulassung durchgeführt werden, die mit höherem Aufwand verbunden ist.

Die Gebühr für die Wiederzulassung beträgt 12,40 Euro bei der Zulassungsbehörde. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für neue Kennzeichen, eine neue HU/AU-Prüfung (falls abgelaufen) sowie die Kosten für die Kfz-Versicherung.

Ja, ein Wechsel ist möglich, wenn Sie die alte Versicherung ordnungsgemäß gekündigt haben oder wenn die Abmeldung länger als 18 Monate zurückliegt. In letzterem Fall erlischt der alte Vertrag automatisch und Sie können frei einen neuen Anbieter wählen.

Ja, sofern diese Person eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises mitbringt, kann sie den Antrag bei der Zulassungsbehörde in Ihrem Namen stellen.

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