Wo gilt der Versicherungsschutz?

Geltungsbereich

Der Kfz-Schutzbrief deckt in erster Linie Reisen in das europäische Ausland und innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vollständig ab.

Verreisen Sie mit Ihrem Fahrzeug in ein anderes Land, benötigen Sie auch dort einen angemessenen Versicherungsschutz. Welche Länder außerhalb von Europa in den Versicherungsschutz fallen, können Sie auf der Grünen Karte ablesen. Dort sind die außereuropäischen Länder vermerkt, in denen auch eine Absicherung besteht. Auf Wunsch kann in Ausnahmefällen der Schutz auch auf andere Länder ausgeweitet werden. Die Grüne Karte wird bei Vertragsbeginn mit den anderen Vertragsunterlagen ausgehändigt und sollte (nach Empfehlung vieler Versicherungsgesellschaften) immer im Auto aufbewahrt werden. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.

Tipp: Ist auf der Grünen Karte ein Land nicht durchgestrichen, können Sie dieses Land beruhigt bereisen. Der Auslandsschutz ist dann auch dort gültig.

Schutzbriefleistungen im Ausland

Bei einem Verkehrsunfall während einer Reise ist es besonders wichtig, dass die Fahrbereitschaft möglichst schnell wiederhergestellt wird, um den Auslandsaufenthalt fortsetzen zu können. So können zum Beispiel Fahrzeugersatzteile zugesandt oder ein Transport des beschädigten Autos zu einer geeigneten Werkstatt veranlasst werden. Liegt ein Totalschaden vor, kann hier auch eine erstattungsfähige Verschrottung des Autos vollzogen werden.

Wenn Sie wichtige Unterlagen im Ausland verlieren, wie Reisedokumente oder Geld, haben Sie über den Kfz-Schutzbrief verschiedene Möglichkeiten, um den Verlust auszugleichen. So kümmert sich die Kfz-Versicherungsgesellschaft um die Übersendung neuer Reisedokumente oder vergibt ein kleines Darlehen, um die Weiterfahrt überbrücken zu können.

Als zusätzlicher Service stehen die Mitarbeiter der Sachversicherung auch als Dienstleister bei Krankheiten und Todesfällen zur Verfügung. So wird beispielsweise bei der Beschaffung von wichtigen Arzneimitteln oder der Vermittlung an nahegelegene Ärzte geholfen, damit der Versicherungsnehmer sachgerecht versorgt wird. Im Todesfall werden die Kosten für den Rücktransport oder die Bestattung im Ausland erstattet.

Die Leistungen bei einer Auslandsreise gelten nicht nur bei einer Panne oder einem Unfall, sondern auch wenn Ihr Fahrzeug im Ausland gestohlen wird oder wenn es zu Personenschäden kommt. Die Schutzbriefleistungen im Überblick:

Leistungsübersicht des Kfz-Schutzbriefs im Ausland
Leistung Beschreibung
ErsatzteilversandZustellung von Fahrzeugersatzteilen
FahrzeugtransportTransport zu einer geeigneten Werkstatt
MietfahrzeugAnmietung eines Ersatzfahrzeugs
AutoverzollungHilfe bei einer notwendigen Verzollung
VerschrottungKosten für eine Verschrottung
ReisedokumenteErsatzbeschaffung von Reisedokumenten
DarlehenBereitstellung von Darlehen
ReiseabbruchErstattung der Reiseabbruchkosten
FahrzeugunterstellungKosten für sichere Unterstellung
ArztvermittlungVermittlung zu einem nahegelegenen Arzt
ArzneimittelversandZustellung wichtiger Medikamente
TodesfallÜberführung nach Deutschland
TelefonateGespräche mit der Versicherung
NotfallhilfeHilfeleistung in Notfällen

Der genaue Versicherungsumfang über einen Kfz-Schutzbrief im Ausland ist sehr von dem Versicherungstarif abhängig. Aus diesem Grund können die Entschädigungen variieren. Welche Leistungen der Schutzbrief-Tarif genau erbringt, können Sie stets in den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters nachlesen.

Häufig gestellte Fragen zum Kfz-Schutzbrief im Ausland

Ja, der Schutzbrief erweitert seinen Versicherungsumfang automatisch bei Auslandsreisen. Voraussetzung ist, dass sich der Schaden außerhalb Deutschlands ereignet hat und die allgemeine Deckung der Kfz-Versicherung im jeweiligen Land gilt.

Auf der Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte) sind die Länder vermerkt, in denen Versicherungsschutz besteht. Ist ein Land nicht durchgestrichen, können Sie beruhigt dorthin reisen.

Kontaktieren Sie umgehend Ihre Kfz-Versicherung. Der Schutzbrief organisiert dann unter anderem Pannenhilfe, Fahrzeugtransport oder bei Bedarf den Rücktransport nach Deutschland.

Ja, in Ausnahmefällen kann auf Wunsch der Schutz auf außereuropäische Länder ausgeweitet werden, die nicht standardmäßig auf der Grünen Karte vermerkt sind. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Versicherung.

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