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Autoschutzbrief in der Kfz-Versicherung - Was ist das?

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Zusätzlich zu der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie nicht nur die Teil- oder Vollkaskoversicherung mit einschließen, sondern auch noch einen Autoschutzbrief. Der Autoschutzbrief bietet weitere Serviceleistungen und Kostenerstattungen im Inland oder auf Reisen, wodurch die Abwicklung nach einer Panne oder einem Unfall für den Versicherungsnehmer vereinfacht wird. Daneben können noch Leistungen bei auftretenden Krankheiten oder Verletzungen in Anspruch genommen werden. Ist die Sachversicherung für Sie also sinnvoll? Bei dem Schutz über den Autoschutzbrief sind Sie nicht nur als Versicherungsnehmer versichert, sondern auch die gesamte Familie ist eingeschlossen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Reisen durch ganz Europa. In den meisten Fällen wurde von der Kfz-Versicherung auch eine sogenannte "Grüne Karte" ausgehändigt, die zusätzlich Versicherungsschutz in außereuropäischen Länder bietet.

Leistungen eines Schutzbriefs

  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bei einer Panne (sogenannte Pannenhilfe)
  • Abschleppen des Autos, sofern eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist
  • Bergung des Fahrzeugs
  • Rücktransport zum Wohnsitz für Fahrzeug und Insassen
  • Hilfe bei Buchung von Schlafmöglichkeiten und Übernachtungskosten (in der Regel bis zu drei Übernachtungen)
  • Mietwagenservice
  • Werkstattsuche
  • Fahrzeugunterstellung
  • Hilfe bei Beschaffung von Autoersatzschlüssel

Schutz auf Reisen

In Folge von Krankheiten kann es auf Reisen passieren, dass ein Urlaub abgebrochen werden muss. Mit einem Autoschutzbrief sichern Sie sich so auf Autofahrten vor weiteren Gefahren ab. Die Deckung des Autoschutzbriefs bietet dann folgende zusätzliche Leistungen:

  • Abholung und Rücktransport von Kindern, wenn die Betreuung eines Angehörigen am Wohnsitz möglich ist
  • Krankenrücktransport
  • Kosten für Krankenbesuche dritter Personen im Ausland
  • Rücktransport von Haustieren
  • Nachrichtenservice in Notfällen

Schutz im Ausland

Weitere Leistungen kann man aus dem Autoschutzbrief in Anspruch nehmen, wenn man mit dem Auto eine Reise ins Ausland macht:

  • Ersatzteilversand
  • Kosten für die Verschrottung eines kaputten Autos
  • Beschaffung und Kostenübernahme von verlorengegangenen Reisedokumenten
  • Darlehen bei Verlust von Geld
  • Vermittlung von Ärzten
  • Arzneimittelversand
  • Reiseabbruch bei Tod oder schwerer Erkrankung einer Person
  • Kosten für Bestattung im Ausland bzw. Rücktransport
  • Telefonate mit der Kfz-Versicherung
  • Hilfe in situationsabhängigen Notfällen

Was ist nicht versichert?

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Autoschutzbrief:

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Leistungsansprüche durch Trunkenheit oder Einnahme berauschender Mittel
  • Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Kernenergie
  • Teilnahme an Autorennen

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